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Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament, de
Gruyter |
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Siegert Folker Rechtsgeschichtlicher Kommentar
zum Neuen Testament I Band I: Einleitung, Arbeitsmittel,
Themen De Gruyter, 2022, 350 Seiten, Hardcover,
978-3-11-065606-0 164,95 EUR
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Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament Band I Das Neue Testament, meistkommentierter Text der
Welt, steckt voller Rechtsfälle und -begriffe, die wider
Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die
letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament
publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel
Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei
ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des
Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird
ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch,
griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch
der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine
hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine
Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten
werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der
vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht
(z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der
frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd.
II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen
Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt,
ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht
verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch
ganz neue Konkretionen. Die Rechtsgeschichte wird um die Analyse
zahlreicher Fälle des 1. Jh. bereichert und die Theologie um
eine Fülle neuer Gedanken für Predigt und Unterricht.
Inhaltsverzeichnis |
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Siegert Folker Rechtsgeschichtlicher Kommentar
zum Neuen Testament II Band II: Die Logienquelle
und das Markusevangelium De Gruyter, 2025, 1103 Seiten,
Hardcover, 978-3-11-065608-4 210,00 EUR
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Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament Band II
Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt
voller Rechtsfälle und -begriffe, die wider Erwarten noch keine
fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten,
die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten,
schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine
Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier
Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.
Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird
ermittelt, welche Rechtsordnung - aramäisch, hebräisch,
griechisch oder römisch - dem Verhalten der Menschen wie auch
der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine
hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine
Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten
werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der
vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht
(z.B. in ""Testament"") und das sog. prätorische Recht der
frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig. In Bd.
II-III werden flächendeckend die in den synoptischen Evangelien
jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken
Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in
heutiges deutsches Recht verfolgt wird. Daraus ergeben sich
historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen. |
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Siegert Folker Rechtsgeschichtlicher Kommentar
zum Neuen Testament III Band III: Kommentar: Lukas-Sondergut,
Matthäus-Sondergut, Prozess Jesu De Gruyter, 2024,
985 Seiten, Hardcover, 978-3-11-065610-7 199,95
EUR
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Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament Band III
Dieser Band behandelt das Sondergut der beiden Großen
Synoptiker. Den Vortritt hat
Lukas, dessen Texte oft, aber nicht immer, ein älteres
Überlieferungsstadium aufweisen als die des (als Verfassergruppe
anzusehenden) Matthäus.
Gegenläufig dazu weisen viele Lukastexte, bes. die
Wirtschaftsgleichnisse, Modernisierungen auf, die das Erzählte
in die provinzrömische Welt übertragen. Sie spiegeln ein
konkretes gesellschaftliches Geschehen wider, dessen Regeln
oftmals andere waren als die heute üblichen. Noch mehr gilt das
von den im Mt-Ev. gemachten, eher orientalischen
Voraussetzungen. - Über das heute Gültige informiert
vergleichshalber Susanne Benöhr-Laqueur am Ende jeder Perikope.
Ein Beitrag von eigenem Gewicht ist die rechtshistorische
Analyse der neutestamentlichen Berichte vom
Prozess Jesu durch
Martin Pennitz. Deren jeder stellt, abgesehen von literarischen
Ausschmückungen, ein nach römischem Recht korrektes oder
zumindest mögliches Verfahren dar.
Blick ins Buch |
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