|  | Eberhard Cherdron erkennt keinen anderen 
				Glaubensgrund noch Lehrnorm als allein die heilige Schrift
 Die pfälzische Unionskirche und ihr Bekenntnis
 Verlagshaus Speyer, 2017, 80 Seiten, Paperback, 14,8 x 21 cm
 978-3-939512-89-9
 7,90 EUR
  | Eberhard Cherdrons Studie zum Bekenntnis in der pfälzischen 
				Unionskirche hat zwar eine regionale Thematik zum Inhalt, 
				liefert aber grundsätzliche Erkenntnisse über den Zusammenhang 
				von Bekenntnis und Kirchenordnung. Der exemplarische 
				Charakter von Cherdrons Ausführungen wird durch die Tatsache 
				belegt, dass diese auf einen Vortrag zurück gehen, der 2014 in 
				Berlin auf einem vorbereitenden Symposium zum Unionsjubiläum der 
				Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 
				(EKBO) gehalten wurde.
 Der frühere Kirchenpräsident der 
				Evangelischen Kirche der Pfalz greift eine alte Fragestellung 
				auf, die in den vergangenen Jahrzehnten kontrovers diskutiert 
				wurde: Es geht um die Bedeutung der
				Confessio Augustana 
				Variata für die pfälzische Unionskirche. In der bis heute 
				gültigen Vereinigungsurkunde, die 1821 von der Generalsynode 
				beschlossen wurde, ist geregelt, dass "die allgemeinen Symbole 
				und die bei den getrennten protestantischen Konfessionen 
				gebräuchlichen symbolischen Bücher in gebührender Achtung" 
				gehalten werden, jedoch " kein anderer Glaubensgrund noch 
				Lehrnorm" anerkannt wird "als allein die heilige Schrift".
 Cherdrons Fragestellung lautet nun, wie sich diese Bestimmung 
				mit einemSynodenbeschluss von 1853 verträgt, dass in der Ausgabe 
				von 1540 der Confessio Augustana sich genau der Konsens 
				darstelle, der in der CA von 1530, dem Heidelberger Katechismus 
				und Martin Luthers Kleinem Katechismus niedergelegt sei. In dem 
				zum Jubiläumsjahr der pfälzischen Union 2018 vorgelegten Buch 
				zeichnet Cherdron die Bekenntnisdebatte in der Pfalz nach und 
				beantwortet die Frage, warum diese Kirche bisher sehr gut ohne 
				ein Bekenntnis in ihrer Kirchenordnung ausgekommen ist.
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